Betriebliche Altersvorsorge
Rechtsverbindliche Pensionszusagen oder direkte Leistungszusagen gemäß Betriebspensionsgesetz an wesentlich beteiligte geschäftsführende Gesellschafter von Kapitalgesellschaften oder Mitarbeitern sind mit einer Pensionsrückdeckungsversicherung, deren Beiträge Betriebsausgaben darstellen, zu gestalten. Hierfür wird ein spezielles Know-how benötigt – wir haben es.
Bezugsumwandlung nach § 3(1) Ziff. 15 lit. a ESTG bringen Vorteile für Arbeitgeber (Ersparnis Lohnsteuerkosten) und Dienstnehmer (keine Lohnkosten, etc.), das heißt mehr Nettolohn für den Arbeitnehmer bei gleichen Arbeitgeberkosten – wie das geht, sagen wir Ihnen gerne.